Ein Projekt der Alterric GmbH

Alterric – Partner für erfolgreiche Windenergieprojekte

Die ENERCON IPP hat sich mit den Windexperten des Oldenburger EWE-Konzerns, der EWE ERNEUERBARE ENERGIEN GmbH, zusammengetan. Daraus ist im April 2021 die Alterric GmbH mit Sitz im niedersächsischen Aurich entstanden.

Alterric ist ein Gemeinschaftsunternehmen der EWE AG und der Aloys Wobben Stiftung, der alleinigen Anteilseignerin der Firma ENERCON. Unsere technologisch und wirtschaftlich starken Mutterhäuser haben ihr Know-how, ihre jahrzehntelange Erfahrung, ihre Projekte und ihre Investitionskraft für Erneuerbare Energien gebündelt.

Das Gemeinschaftsunternehmen, die Alterric-Gruppe, ist einer der größten Grünstromerzeuger in Deutschland. Mit dieser Kraft wollen wir auch international weiterwachsen und eine ökologisch und ökonomisch erfolgreiche Energiewende gestalten. Gleichzeitig bleiben wir in unseren Regionen verwurzelt. Auch unser Werteverständnis bleibt: Wir setzen auf Verlässlichkeit, Transparenz und langfristige Partnerschaften.
Unser Name Alterric ist neu. Doch das Bewährte bleibt: In der Zusammenarbeit mit unseren Partnern bauen wir weiter auf Kontinuität.

Aktuell umfasst unser Anlagenbestand 2.300 Megawatt (MW) installierte Leistung und eine Projekt-Pipeline mit über 9.400 MW. Alterric plant pro Jahr mehr als 200 MW Zubau zu realisieren und seinen Bestand bis 2030 auf bis zu 5 Gigawatt zu steigern.

Alterric sieht sich aus Überzeugung dem Klimaschutz, der Nachhaltigkeit und dem Erhalt der Umwelt verpflichtet.

Informationen zum Projekt

Das Projekt

Der Standort des geplanten Windparks liegt im Landkreis Nordwestmecklenburg auf dem Gebiet der Stadt Dassow südlich der Ortschaft Groß Voigtshagen. Im Süden schließen sich an das beplante Gebiet die Forstflächen des Holmer Waldes an. Östlich befindet sich die Ortschaft Roggenstorf, südwestlich die Ortslage von Dassow. Im Südwesten wird die Windparkfläche von der Bundesstraße 105 und dem daran anschließenden Gewerbegebiet Holmer Berg flankiert.

Für den Windpark ist die Errichtung von zehn Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-147 EP5 E2 mit einem Rotordurchmesser von 147 Metern, einer Gesamthöhe von 229 Metern und einer Leistung von 5 Megawatt geplant.

Die Planung erfolgt in einem Eignungsgebiet für die Windenergienutzung, ausgewiesen durch den regionalen Planungsverband Westmecklenburg (3. Entwurf der Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes, Kapitel 6.5 / Stand Mai 2021).

Die Gesamtleistung des geplanten Windparks wird 50 Megawatt betragen. Damit kann jährlich eine Energiemenge erzeugt werden, die dem Strombedarf von etwa 50.000 Drei-Personen-Haushalten entspricht.

Die aus dem Betrieb der Windenergieanlagen gewonnene elektrische Energie soll in das Stromnetz der E.DIS Netz GmbH eingespeist werden.

Der Netzeinspeisungs- bzw. Anschlusspunkt liegt an der 110 kV-Freileitung „Schönberg-Wismar 2“. Das ist südöstlich des Windparkareals, in etwa 5,5 Kilometer Entfernung von den vorgesehenen Anlagenstandorten. Der Anschluss erfolgt über ein neu zu errichtendes Einspeisungsspannwerk, das „WUW Roxin“ an einem Standort südwestlich bzw. alternativ nordöstlich von Roxin. Die Planung der Netzanbindung erfolgt parallel zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (kurz: BImSch-Genehmigung).

Windparklayout und Planungsfaktoren

Die Planung für einen Windpark folgt den fachlichen Anforderungen, die sich aus verschiedenen Daten und Parametern ergeben. Dazu gehören die lokalen Windgeschwindigkeiten, die Geländebeschaffenheit und Aspekte der natürlichen Umgebung ebenso wie die technischen Daten der geplanten Windenergieanlagen. Auch die Bebauung der Umgebung sowie die ober- und unterirdische Versorgungsinfrastruktur spielen eine Rolle.

Bei der Planung für den Windpark Groß Voigtshagen war insbesondere die Richtfunktrasse zu berücksichtigen, die das Vorhabengebiet im nordwestlichen Bereich schneidet. Diese schließt einen Teilbereich der Potenzialfläche von der möglichen Bebauung aus bzw. schränkt diese ein.

Auch der 11 Kilometer nördlich gelegene Bundeswehrradar Elmenhorst musste bei den Planungen berücksichtigt werden. Um eine Beeinträchtigung des Radars durch die Windenergieanlagen auszuschließen, wurde ein spezielles Gutachten erstellt.

Das Windparkdesign

Lageplan der geplanten Windenergieanlagen in Groß Voigtshagen

Die Visualisierung zeigt, wie der geplante Windpark mit Blick auf die Ortschaft Dassow von Westen aus betrachtet wirkt.

Stand der Planung

Meilensteine des Projekts

März 2013

Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg beschließt, das Kapitel 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungs­programms Westmecklenburg (RREP WM) fortzuschreiben, um neue raumordnerische Festlegungen zur räumlichen Steuerung der zukünftigen Energieversorgung in der Planungsregion Westmecklenburg zu treffen.

Frühjahr 2015

Mit der Veröffentlichung der Planungskarte zur informellen Beteiligung der Kommunen wird die Fläche als potenzielle Windeignungsfläche bekannt. Es folgen erste Kontakte mit den Grundeigentümern und der Kommune sowie öffentliche Dialogveranstaltungen zur Projektplanung. Aufgrund der fehlenden Planreife des Regionalplanentwurfes wurde die Planung bis 2018 zurückgestellt. Die Zeit wurde genutzt, um jährliche Kartierungen der Vogelwelt durchzuführen. Damit steht für eine spätere Bewertung eine gute Datenbasis zur Verfügung.

Ab 2018

Das anlagenspezifische Planungslayout wird erstellt, gleichzeitig werden notwendige Gutachten (wie z. B. zu Schall/ Schatten Turbulenz, Radar und Boden) beauftragt sowie die Erarbeitung der naturschutzfachlichen Unterlagen.

Anfang 2021

Der Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wird beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU Schwerin) eingereicht.

So geht es weiter

Die Genehmigung für den Windpark wird ca. Mitte 2023 erwartet. Anschließend kann mit dem Bau des Windparks begonnen werden. Die Inbetriebnahme des Windparks ist für 2025 geplant.

Windkraft und Umwelt

Auswirkungen und Maßnahmen

Wir bei Alterric sehen die Erzeugung von Windenergie als unseren Beitrag zu einer klimaneutralen Energiezukunft. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist uns dabei selbstverständlich auch ein sensibler Umgang mit der belebten Umwelt wichtig.

Die Errichtung und der Betrieb eines Windparks bringen Auswirkungen auf Natur und Landschaft mit sich und bedeuten insbesondere immer auch eine Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes.

Ein Schwerpunkt im Genehmigungsprozess nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) liegt daher darauf, mögliche Konflikte zwischen moderner Windenergienutzung und Natur- und Landschaftsschutz aufzuzeigen und zu lösen.

Dazu wird das Vorhaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens einem Umweltprüfungsverfahren unterzogen. Darin werden die Auswirkungen auf einzelne Schutzgüter geprüft: Dazu gehören Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere und Pflanzen, die biologische Vielfalt sowie Klima und Luft, Landschaft, Boden und Fläche, Wasser, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselbeziehungen zueinander. All dies wird in einem Umweltbericht untersucht und dokumentiert.

Auf dieser Basis sind Gutachten erstellt worden, die festlegen, durch welche Maßnahmen das Miteinander von Umwelt und Windkraft optimal gestaltet werden kann.

Grundlagen für den Artenschutzfachbeitrag sind umfangreiche Kartierungen. Das bedeutet, dass das Vorkommen und Verhalten bestimmter Tierarten in der Umgebung über einen langen Zeitraum erfasst  werden. Besonderes Augenmerk lag dabei auf Bodenbrütern sowie Großvögeln wie Rotmilan und Weißstorch.

Einem weiteren Gutachten, dem landschaftspflegerischen Begleitplan, liegen eine umfassende Biotoptypenkartierung und weitere verfügbare Daten zugrunde.

Zur Kompensation von Eingriffen in den Boden und das Landschaftsbild (Eingriffsregelung) sind umfangreiche Pflanzmaßnahmen geplant, insbesondere das Anlegen neuer Waldflächen.

Mehr Informationen zu Windkraft und Naturschutz finden Sie auf den Seiten des Berliner Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende unter www.naturschutz-energiewende.de.

Durch Windenergieanlagen erzeugter Schall und Schattenwurf darf gesetzlich vorgegebene Richtwerte nicht überschreiten, um Menschen nicht zu belasten.

Daher wurden die Auswirkungen des geplanten Windparks im Rahmen einer Schallprognose untersucht. Anhand dieser Prognose werden Festlegungen zum Betrieb der Windenergieanlagen getroffen, die die Einhaltung der geltenden Immissionsrichtwerte gemäß der bundesweit gültigen Verwaltungsvorschrift „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ gewährleisten.

Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräusche (Infraschall) sind in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm, Kapitel 7.3 und Anhang A 1.5) sowie in der Norm DIN 45680 geregelt. Maßgeblich für mögliche Belästigung ist die Wahrnehmungsschwelle des Menschen, die in der Norm dargestellt ist. An den Immissionsorten wird diese Schwelle aufgrund der großen Entfernung zu den geplanten WEA nach derzeitigem Stand der Wissenschaft nicht erreicht.

Für die Untersuchung zum Windpark Groß Voigtshagen wurden die dem Windpark nächstgelegenen Wohnbebauungen als sogenannte repräsentative schallkritische Immissionsorte gewählt.

Der Schatten, den die Anlagen an sonnigen Tagen werfen, wurde im Rahmen einer Schattenwurfprognose untersucht. Dazu wurden Beleuchtung und Strahlung ermittelt sowie die Standorte sämtlicher in Schattenreichweite liegender Wohnhäuser genau eingemessen.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die astronomisch maximal mögliche Schattenwurfdauer auf ein Wohnhaus 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten darf. Zur Einhaltung dieser Vorgaben werden die Windenergieanlagen mit entsprechenden Messsensoren und Abschaltvorrichtungen ausgestattet.

Für die Schattenwurfabschaltautomatik ist die tatsächliche, meteorologische Schattendauer von maximal 8 Stunden pro Kalenderjahr zu berücksichtigen. Wird eine solche Abschaltautomatik eingesetzt, die meteorologische Parameter wie Bewölkung berücksichtigt, ist die tatsächliche Beschattungsdauer auf acht Stunden pro Jahr zu begrenzen.

Alle verfügbaren Unterlagen werden anschließend zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt. Die Anwohner können sich in diesem Rahmen zum Vorhaben äußern und bei Interesse an einem öffentlichen Erörterungstermin teilnehmen. Ort und Zeitpunkt werden von der Genehmigungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Schwerin, bekanntgegeben.

 

Regionale Wertschöpfung

Beteiligung von Bürgern und Kommunen

Das am 01.06.2016 in Kraft getretene Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (BüGemBeteilG MV) sieht für neu errichtete WEA in MV eine Beteiligungspflicht von Bürgern und Gemeinden vor.

Ziel ist es, die regionale Wertschöpfung zu verbessern und damit die Akzeptanz für die Windenergienutzung zu steigern.

Investoren und Projektträger sind verpflichtet, Anwohnern und Gemeinden in einem Radius von 5 Kilometern mindestens 20 Prozent Beteiligung (jeweils 10 Prozent für Bürger und Kommunen) an den Projekten anzubieten. Diese direkte Beteiligung bezieht neben der Gewinnbeteiligung auch das unternehmerische Risiko mit ein.

Als Alternative sieht das Gesetz eine Ausgleichsabgabe an die Gemeinden vor, oder die Auflage eines Sparproduktes, eines vergünstigten lokalen Stromtarifs oder z. B. den Eigenbetrieb einer Bürger-Windenergieanlage.

Weitere finanzielle Teilhabemöglichkeiten für Gemeinden eröffnet die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021). Demnach können jährlich bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom an die im Umkreis von 2,5 km des Vorhabens gelegenen Gemeinden ausgezahlt werden.

Welches Konzept für den Windpark Groß Voigtshagen zum Tragen kommt, soll unter den Beteiligten Projektpartnern und den betroffenen Kommunen abgestimmt werden.

Weitere Einnahmen werden die Gemeinden aus der Gewerbesteuer erhalten.

 

Dialog und Zusammenarbeit

Energiewende ist Teamwork – deshalb ist es uns wichtig, eine breite Akzeptanz für unsere Windparkprojekte zu erreichen. Alterric-Projekte entstehen im engen Austausch mit Kommunen und Grundeigentümern. Wir stehen für die Fragen der Anwohner zur Verfügung. Denn für uns lebt gute Nachbarschaft von Information und Austausch. Und übrigens: Unser Dialog geht auch dann weiter, wenn die Windenergieanlagen grünen Strom produzieren. Denn bei Alterric gibt es nicht nur im Bereich Planung, sondern auch in der Betriebsphase Ansprechpartner, die zuhören und Antworten geben.

 

Die Projektpartner der Alterric Deutschland GmbH in Groß Voigtshagen

Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH

Eigentümer von Flächen im Bereich des Windeignungsgebietes Groß Voigtshagen ist das Land Mecklenburg-Vorpommern. Das Land MV unterstützt die Energiewende (Landesenergiekonzept 2015) und stellt deshalb Flächen für die regenerative Energieerzeugung durch Windkraft bereit.

Die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (LGMV) ist als ein mehrheitlich landeseigenes gemeinnütziges Siedlungsunternehmen  vom Land MV beauftragt, die Flächen zu verwalten und die dazu nötigen Verhandlungen mit dem Projektierer/Planungsträger zu führen und die Pachtverträge zu schließen.

Es wird auch vermehrt angestrebt, nicht nur Verpächter zu sein, sondern auch als Betreiber aufzutreten, um die Wertschöpfung im Land zu halten. Dies gern auch gemeinsam mit Kommunen und Landwirten und in enger Zusammenarbeit mit Projektierern und Investoren.

Damit wirbt die Landgesellschaft dafür, die Chancen zu nutzen, die die Windenergie für den ländlichen Raum und die Landwirte bietet, und setzt zur Verbesserung der Akzeptanz in der Umsetzung der Projekte insbesondere auf Beteiligungskonzepte für Bürger und Kommunen.

Die LGMV setzt sich dafür ein, die lokale Bevölkerung über das gesetzliche Mindestmaß hinaus am Windpark zu beteiligen.

Gutsbetrieb Groß Voigtshagen

Ein weiterer Teil der Flächen gehört zum Gutsbetrieb Groß Voigtshagen, einem regionalen Ackerbaubetrieb. Inhaber des Gutes in zweiter Generation ist Maximilian Graf Nesselrode, dessen Familie in der 19. Generation nachhaltige Land- und Forstwirtschaft betreibt. Dazu zählt auch das Engagement für erneuerbare Energien, insbesondere im Bereich der Wasserkraft. An der Burg Herrnstein wird bereits seit 1553 eine Wasserkraftanlage betrieben, die im 20. Jahrhundert mit einer Turbine zur Stromproduktion erweitert wurde. Dieser regenerative Strom deckt dort den Eigenbedarf und der Überschuss wird zur allgemeinen Versorgung ins öffentliche Netz eingespeist.

Mit seinem traditionellen Unternehmen steht Maximilian Nesselrode für die Energiewende und beabsichtigt, sich als Miteigentümer der Windparkflächen in Groß Voigtshagen am Ausbau der Grünstromproduktion beteiligen.

Die Projektbeteiligten eint das Anliegen, die Energiewende im Land aktiv mitzugestalten und dabei ökonomische und ökologische Ziele in Einklang zu bringen.

Alterric und seine Projektpartner streben an, gemeinsam mit regionalen Gremien Konzeptideen für die Beteiligung von Bürgern und Kommunen und die regionale Nutzung des Grünstroms zu diskutieren und umsetzungsreif zu entwickeln und wünschen sich dabei eine enge Zusammenarbeit mit der Stadt Dassow.

Ihre Fragen

Sprechen Sie uns gern an

Ihre Fragen als Bürgerinnen und Bürger der Region beantworten wir gern. Sie können uns unter der unten genannten Adresse und per E-Mail erreichen. Auch telefonisch steht Ihnen unser Projektteam im Büro Rostock am jeweils 2. und 4. Dienstag des Monats in der Zeit von 15.00 bis 16.00 Uhr zur Verfügung.

So erreichen Sie uns

Alterric Deutschland GmbH
Birgit Bork
Heydeweg 5
18182 Bentwisch
Telefon: +49 (0) 381 4403 3252
E-Mail: windpark-gross-voigtshagen@alterric.com

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